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Vollbart muss ab für Infektionsschutz – Masken wirkungslos

Hipster, echte Holzfäller und Menschen, die aus einem Jahrhundert stammen, indem Karl Marx sein Kapital geschrieben hat, haben eins gemeinsam: einen anständigen Bart; nicht nur einen kleinen Schnurrbart, sondern eine ordentliche Schenkelbürste, wo jede Frau weich wird in den Knien.

Lockdown: Muss der Bart abrasiert werden?

Das ein solcher Vollbart durchaus nicht immer richtig hygienisch ist bei mangelnder Pflege und sich eigene Biotope darin bilden können, wenn sich Essensreste und Nasenschlotter darin verfangen, leuchtet ein. Doch auch aus Gesichtspunkten des aktuell Corona-bedingten Infektionsschutz, welcher das Tragen der Alltagsmaske und der wesentlich besseren FFP2-Maske zum Quasi-Standard in bestimmten Bereichen erhoben hat, muss festgestellt werden, dass Vollbart und Oberlippenbart, kurz Oliba, den gewünschten Schutzeffekt sabotieren. Benannte Masken können durch den Bart nicht eng anliegen und umschließen Mund und Nase somit nicht richtig. Allenfalls kleine Bärtchen, wie man sie in den 30er und frühen 40er Jahren des 20. Jahrhundert getragen hat, können von den Masken noch geradso vollständig umschlossen werden.

Der stolze Bartträger, und dieses Problem hatte auch schon der Weihnachtsmann im Dezember 2020, zieht also Nebenluft. Dem Ein- und Austritt der Aerosole, ein beliebtes Vehikel von Viren, ist also Tür und Tor geöffnet.

Bartträger Rasurpflicht und Sanktionen

Um die Infektionsrate durch Bartträger drastisch zu senken, muss die Politik endlich handeln und neben der Maskenpflicht eine Rasurpflicht einführen. Kommen die betroffenen Frauen und Männern dieser Pflicht nicht nach, so sind drastische Ordnungswidrigkeiten einzuführen, um die Kassen der Kommunen zu stärken. Alternativ kann den Barträgern das Tragen besonders ausgeformter Masken angeboten werden, welche den vollen Bart komplett umschließen. Dies kann aber nicht im Sinne des Vollbartträgers sein, denn ein solcher trägt den Bart nicht für sich, sondern für die anderen zur Schau (selbst sieht er das sich kräuselnde störrische Haar höchstens frühmorgens im Spiegel).

Eine solche Rasurpflicht ist auch mit jeglichen Grundrechten vereinbar. Hier steht das Allgemeinwohl vor dem einzelnen Individuum. Leichte Verstöße, wie das Tragen eines voll ausgeprägten Oliba, sollten mit 50EUR abgemahnt werden. Danach sollten Abstufungen der Sanktionierung in Abhängigkeit von der Bartlänge folgen: ab über 50cm Bartlänge sollte ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Und für Wiederholungstäter, die sich zum Beispiel nach der Zwangsrasur sich wieder einen Bart ankleben, sollte man den Entzug des Führerscheins erwägen, damit diese Virenschleudern dann den öffentlichen Nahverkehr nutzen müssen.

Fazit

Man kann nur hoffen, dass sich die Politk dieses Thema schnell annimmt und auf die Tagesordnung setzt. Besonders die Gefahr von Mutationsbildungen innerhalb des Vollbartes ist bisher wenig untersucht und birgt vermeidbare Risiken. Hier ist also genauso schnelles Eingreifen erforderlich, wie bei der Klimapolitik.

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