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Heiz-Sünder in den Knast

In der Schweiz werden auch Samthandschuhe ausgezogen:

Heiz-Sündern droht der Knast

In mit Gas beheizten Gebäuden dürften die Innenräume höchstens auf 19 Grad gebracht werden. Warmwasser dürfte nur noch auf 60 Grad erwärmt werden. Heizstrahler oder Warmluftzelte wären verboten. Saunas und Schwimmbecken müssten kalt bleiben.

Natürlich muss es dann flächendeckende Kontrollen der Haushalte geben! Vielleicht kann man das so regeln, dass der Nachbarn beim Nachbarn schaut.

Wer gegen die Vorgaben verstösst, dem droht eine Freiheits- oder Geldstrafe. Bei vorsätzlichem Handeln ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe möglich. Selbst bei fahrlässigen Verstössen gegen die Massnahmen ist eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen denkbar.

Anscheinend gibt es kein ß in der Schweiz.

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