Als Gewerbetreibender gibt es durchaus gute Gründe sich der Dienstleistungen von Amazon zu bedienen, z.B. indem man direkt auf Amazon seine Artikel verkauft oder indem man für den eigenen Shop Amazon Pay benutzt, um seinen Kunden ein bequemeres Bezahlen zu ermöglichen. Jedoch steigt der bürokratische Aufwand den Amazon von seinen (deutschen) Nutzern in diesem Fall abverlangt schnell an die persönliche Toleranzschwelle, insbesondere, wenn man nur ein kleinere Ein- oder Zweimann-Firma mit vergleichsweise geringen Umsätzen ist.
Amazon verlangt §22f-Bescheinigung
Das fängt damit an, dass Amazon sobald man seine Umsatzsteuer-ID hinterlegt, sofort eine § 22f UStG Bescheinigung fordert, welche separat beim Finanzamt zu beantragen ist und auch nur 1 Jahr gültig, also regelmäßig zu erneuern ist. Antrag schreiben, Bescheinigung bekommen, alles schön in Papier und schriftlich und dann einmal einscannen, denn Amazon möchte kein dann doch kein Papier. Naja ein in Photoshop geübter Betrüger bastelt sich im zweifelsfall selbst eine solche §22-Bescheinigung. Der Mehrwert sei mal dahin gestellt.
Gewerbebestätigung bei Amazon hochladen
Nun müsste man ja meinen, wenn man so eine offizielle Bescheinigung vom Finanzamt hat, dann ist das ein hinreichender Beweis, dass das benannte Gewerbe real existiert und auch fleißig seine Steuern zahlt. Leicht getäuscht. Wenige Tage später fordert Amazon seinen Verkäufer im Amazon SellerCentral-Account auf, einen Beleg hochzuladen, welcher die Existenz des Gewerbes nachweist. Da kommt man ins Zweifeln. Hat man das nicht eben getan mit der §22f-Bescheinigung? Darüberhinaus wird gefordert, dass der Beleg nicht älter als 90 Tage ist. Da gibt es dann Empfehlungen, dass man eine Gewerbeanmeldung hochladen oder irgendwelche Kammerregistrierungen, z.B. IHK. Die sind natürlich alle jünger als 90 Tage. Der einzige valide Vorschlag ist die Umsatzsteuervoranmeldung, welche die meisten mindestens vierteljährlich machen müssen. Aber Blindleistung lässt grüßen, man möchte ja nicht Amazon seine gesamten Finanzverhältnisse und Umsätze preisgeben. Das heißt man muss das Dokument noch bearbeiten und schwärzen.
Schwups hochgeladen. Fertig! Das wars! Erledigt! Geschafft!
Bankverbindung für Amazon bestätigen
Denkste! Als nächstes muss ein aktuelles Dokument hochgeladen werden, welches die Wahrhaftigkeit der Bankverbindung bestätigt. Ein aktuelles Schreiben der Bank oder ein aktueller Kontoauszug. Es muss aus dem Dokument mindestens die IBAN hervorgehen. Der Nutzen eines solchen Dokuments sei auch hier wieder in Frage gestellt; schließlich kann man sich soetwas auch in Word selber stricken. Lädt man seinen Kontoauszug hoch, ist man wieder mit Schwärzen beschäftigt, schließlich will man ja nicht irgendeinen Amazon-Mitarbeiter seine Finanzverhältnisse offenbaren.
Das man den bürokratischen Aufwand olympiareif machen kann, hat dann auch noch ein Support-Mitarbeiter bewiesen. Bezüglich einer Mitteilung an den Support, dass derzeit als Gewerbebeweis nur eine etwas ältere Gewerbeanmeldung zur Verfügung steht und die geforderten 90 Tage nicht eingehalten werden können, gab es als Antwort zurück, dass man sich die Gewerbeanmeldung von einem Notar bestätigen lassen sollte. Unterschrift mit Datum und Stempel würden reichen. Da bohnert der Hamster und das Schwein pfeift. Das ist genauso realitätsfern, wie so manch Grüner.
Was kommt als nächstes?
Man darf gespannt sein für welche unproduktiven Zeitfresser die Amazon-Bürokraten als nächste sorgen. Zweifelsohne ist da noch Steigerungspotential, um den Kleinunternehmer dieselbe Bürokratie aufzubürden, wie Großkonzernen.