Linkhouse.Co ist einer dieser mittlerweile vielen Plattformen, wie auch SeedingUp, die Werbetreibende an Publisher, also Webseitenbetreiber, die zum Beispiel einen Blog betreiben, vermitteln.
Das Prinzip ist immer dasselbe: Bei erfolgreicher Vermittlung erhält man einen Artikel zu Veröffentlichung, den man dann samt Links auf der entsprechenden Webseite platziert. Als Webseitenbetreiber erhält man dann eine Provision, die von Linkhouse.Co eingesammelt und im besten Fall ausgezahlt wird. In diesem Fall beantragt man dann die Auszahlung übers Dashboard.
Doch leider gestaltet sich das nicht so einfach und Linkhouse.Co legt einem viele administrative Hürden in den Weg, die aus meiner Sicht unnötig sind. Man muss dazu erwähnen, dass Linkhouse.Co anscheinend eine polnische Firma sind oder zumindest Ihren offiziellen Sitz dort haben. Als offener Europäer sieht man das natürlich vorurteilsfrei, auch wenn hin und wieder doch noch ein Auto in der Grenznähe verschwindet; aber angeblich kommen ja die Diebe inzwischen von ferneren Ostgebieten.
Nun ist es aber so, dass Linkhouse.Co für die Auszahlung eine Ansässigkeitsbescheinigung verlangt. Nach einigen E-Mails hin und her; ich wollte denen klarmachen, dass wir eine deutsches Unternehmen sind mit Umsatzsteuernummer und dass dies doch genügen muss, da man auf einschlägigen Seiten die USt.-Nr.-/VAT-ID überprüfen kann. Bedauerlicherweise hatte die sich damals schon nicht darauf eingelassen und ich wollte denen das Guthaben auch nicht schenken. Also bin ich dem unverhältnismäßigem Aufwand nachgekommen, das Formular für die Ansässigkeitsbescheinigung im Internet bei Bundeszentrale für Steuern ausfindig zu machen.
- Dann erstmal kapieren, was man da wie ausfüllen muss
- Ausdrucken
- unterschreiben
- ans zuständige Finanzamt schicken
- warten, warten, warten
- Finanzamt schickt es unterschrieben und gestempelt zurück
- freuen, dass es soweit geklappt hat
- einscannen
- bei Linkhouse.co hochladen

Das Ganze ist dann gültig bis zum jeweiligen Jahresende und dann geht das Spiel von Neuem los.
Jetzt hatte das die letzten zwei Jahre funktioniert und ich hatte den Aufwand nicht gescheut, auch wenn nicht viel an Provisionen herumkam.
Jedoch kam es bei der letzten Beantragung der Auszahlung der Provisionen zu einer kleinen Überraschung. Neben den ganzen anderen Angaben zur Beantragung der Auszahlung sollte man nun auch noch eine „Company Registration Number“ in einem Pflichtfeld angeben. Dabei handelt es sich aber nicht um die VAT bzw. Umsatzsteuernummer.
Als Selbstständiger ist man auch nicht zwingend im Handelregister eingetragen, so dass man auch keine Handelsregisternummer hat. Also habe ich unsere D-U-N-S-Nummer (Data Universal Numbering System) angegeben; auch so ein seltsamer Dienst, der uns mal auf indoktriniert wurde, über den sich Unternehmen international angeblich eindeutig identifizieren können.
[Stand 02.07.2024]
Naja, die E-Mail von Linkhouse hat nicht lange auf sich warten lassen, dass diese Nummer es nicht akzeptiert wird und die Auszahlung abgelehnt wird.
Hallo
Der Auszahlungsantrag wurde abgelehnt..
Grund:
Please provide a link that confirms your company in the local company registry. Under the link, there must be clear and obvious information about your company’s registration. Your company data must be visible.
So richtig vielsagend ist die E-Mail jedoch nicht, sodass man als deutsches Unternehmen nicht so richtig weiß, was der nächste richtige Schritt ist. Auch im Dashboard findet man keine Möglichkeit, die Angaben zu korrigieren.
Da bleibt nur eine leicht säuerliche E-Mail zu verfassen. Ich während des Schreibens jedoch gleich den Entschluss gefasst, und das war auch herauszulesen, dass ich die zukünftige Zusammenarbeit nicht weiterverfolgen werden aufgrund des Aufwands, um nicht zu sagen unnötiger Gängelei.
Guten Tag,
wie soll ich das übermitteln. Ich sehe keine Möglichkeit auf der Plattform dies zu korrigieren oder nachzureichen.
Ferner bitte ich um Verständnis: Ich hatte Ihnen bereits unsere Ansässigkeitsbescheinigung mit Unterschrift von unserem Finanzamt übermittelt. Des Weiteren können Sie auf einschlägigen Seiten unsere VAT überprüfen. Das sollte doch genügen, um die Echtheit unserer Firma darzulegen.
Ich halte es für einen unnötigen administrativen Aufwand, den Sie von Ihren Publishern abverlangen. Dies ist bei B2B-Geschäftsbeziehungen innerhalb Europas nicht notwendig und erscheint mir eher als eine Taktik.
Wenn wir die Rechnung nicht bezahlt bekommen, nehme ich den Artikel offline und lehne eine weitere Zusammenarbeit ab, aufgrund des unnötigen Aufwands bei geringem Benefit.
Den Linkbesitzer des Artikels werde ich in diesem Fall persönlich in Kenntnis setzen und informieren über die Gründe. Ich bitte nochmals um Verständnis.
Good afternoon,
How should I submit this? I do not see any possibility to correct or submit this on the platform.
I ask for your understanding: I have already sent you our certificate of residence with signature from our tax office. You can also check our VAT on the relevant pages. That should be enough to prove the authenticity of our company.
I think it is an unnecessary administrative effort that you are demanding from your publishers. This is not necessary for B2B business relationships within Europe and seems to me to be more of a tactic.
If we don’t get the invoice paid, I will take the article offline and decline any further cooperation due to the unnecessary effort involved with little benefit.
In this case, I will personally inform the link owner of the article about the reasons. Once again, I ask for your understanding.
Vielleicht prangere ich auch Linkhouse.pl oder Linkhouse.co zu Unrecht an; vielleicht ist ja allein die polnische Bürokratie daran Schuld. Im letzteren Fall wäre der polnischen Bürokratie echt Respekt zu zollen (Chapeau!), da sie es in diesem Fall schafft, schlimmer als die deutsche Bürokratie zu sein.
[Stand 03.07.2024]
Als Antwort habe ich auf meine E-Mail am darauffolgenden Tag erhalten:
Hello,
we will try to find some link to German register, which you can add in withdrawal order.
As soon as we find something, we’ll back to you with information 😉
Das lässt ein wenig Hoffnungsschimmer keimen; ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass man damit sinnlos seine Zeit verplempert und die Marge eigentlich dahin ist.
[Stand 05.07.2024]
Die Kollegin, von Linkhouse.co hat sich sichtlich Mühe gegeben eine Lösung herbeizuführen und blieb immer nett und freundlich. Innerhalb von drei Tagen wurde mit der Buchhaltung abgestimmt, dass unsere Ansässigkeitsbescheinigung auf Google-Drive geladen wird und dass wir bei der Auszahlung als „Company Registration URL“ diesen Link angeben sollen. Klingt zumindest erstmal nach einem pragmatischen Workaround.
Also habe ich die Auszahlung auf deren Plattform erneut beantragt. Rechnung musste auch noch ein bischen korrigiert werden…hier ne viertel Stunde…da ne viertel Stunde…verdienen tut man dabei nichts. Bin gespannt, ob das jetzt klappt.
Achso! Auch sehr nervig: Uhrzeitabhängig ist deren Webseite extrem langsam und reagiert gar nicht.