Die DSVGO wirkt, die AOK-Baden-Württemberg darf ein Bußgeld in Höhe von 1,24 Mio Euro zahlen.
Verhängt hat die Strafe der Ladenschutzbeauftragte. Die AOK hatte immer mal wieder Gewinnspiele veranstaltet und die Daten auch zu Werbezwecken verwendet, ohne Einwilligung der Nutzer. So geht es ja nun nicht und deswegen ist jetzt die Strafe fällig.
Aber kein Problem, die Zeche darf am Ende halt der Beitragszahler zahlen. Unser Vorschlag: einfach einen Zusatzbeitrag verlangen, am Besten dauerhaft. Kann ja wieder passieren. 🙂
Die Überschrift sagt schon alles aus, was es hier anzuprangern gibt. Und mit diesen negativen…
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Nachdem gestern etwas Chaos war, wie lief der zweite Tag? Ich wusste gar nicht genau,…
Ein paar Eindrücke von der Bauerndemonstration in Kaufbeuren. (mehr …)