Wir hatten uns schon öfter gefragt, welche Strafen den Öko-Spinnern Aktivieren wohl drohen, wenn diese sich an die Straße kleben.
Hier ist eine Antwort:
Drei Beratungsgespräche. Das Ganze zählt als Nötigung. Vermutlich bekommt der Autofahrer, der die Blockierer anhupt, eine höhere Strafe.
Drei Gespräche dürften auch dafür sorgen, dass keine Wiederholungsgefahr besteht und auch Nachahmer ordentlich abgeschreckt werden.
Die Überschrift sagt schon alles aus, was es hier anzuprangern gibt. Und mit diesen negativen…
Arbeit lohnt sich, mehr Geld statt beim Bürgergeld. (mehr …)
Nachdem gestern etwas Chaos war, wie lief der zweite Tag? Ich wusste gar nicht genau,…
Ein paar Eindrücke von der Bauerndemonstration in Kaufbeuren. (mehr …)
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Nur mal zum Vergleich: https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html